Auslandsschweizer können mit der Angabe "Auslandsschweizer" neben ihrem Namen auf ein Unterschriftenformular der Gemeinde unterzeichen, wo sie ihr Stimm-und Wahlrecht ausüben (im Normalfall die Gemeinde, wo sie zuletzt in der Schweiz gewohnt haben; nur wenn sie nie in der Schweiz gewohnt haben, ist das die Heimatgemeinde). Selbstverständlich müssen sie beim Schweizer Konsulat ihres Wohnortes angemeldet sein. Dann müssen noch sie ihre vollständige Adresse im Ausland eingeben (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land).
Einzige Ausnahme: Genf - hier ist das Kantonale Wahlamt für alle Auslandsschweizer zuständig. Deshalb ein extra Unterschriftenformular nur für Auslandsschweizer benutzen.
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Hallo Gina, hier die Antwort:
Auslandsschweizer können mit der Angabe "Auslandsschweizer" neben ihrem Namen auf ein Unterschriftenformular der Gemeinde unterzeichen, wo sie ihr Stimm-und Wahlrecht ausüben (im Normalfall die Gemeinde, wo sie zuletzt in der Schweiz gewohnt haben; nur wenn sie nie in der Schweiz gewohnt haben, ist das die Heimatgemeinde). Selbstverständlich müssen sie beim Schweizer Konsulat ihres Wohnortes angemeldet sein. Dann müssen noch sie ihre vollständige Adresse im Ausland eingeben (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land).
Einzige Ausnahme: Genf - hier ist das Kantonale Wahlamt für alle Auslandsschweizer zuständig. Deshalb ein extra Unterschriftenformular nur für Auslandsschweizer benutzen.
Viel Erfolg!