FÜR EIN BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN
KOLLEKTIVER VORSCHLAG AN DIE VERSAMMLUNG DES WALLISER VERFASSUNGSRATES
Die untenstehenden Einwohner des Kantons Wallis beantragen, folgende Artikel in die zukünftige Verfassung des Kantons Wallis zu schreiben:
- Jeder Einwohner und jede Einwohnerin des Kantons Wallis hat ein Recht auf die unerlässlichen Mittel, die ihm/ihr ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
- Der Staat sorgt durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für die Verwirklichung dieses Rechts.
Der geltende Sozialschutz ist unzureichend geworden
- unsichere Arbeitsformen sind erschienen, bei denen die Sozialversicherungen nicht garantiert sind
- die Alterung der Bevölkerung und die Verkürzung der Arbeitsjahre bedrohen AHV und 2. Säule
- eine neue Klasse armer Arbeiter kennt die Unsicherheit und fällt durch die Maschen des Sozialnetzes
- die Kontrolle des Privatlebens sind erniedrigend für Anspruchsteller von Sozialleistungen
- mit den vielen Revisionen ist das soziale System überdimensional und trotzdem ungenügend geworden
Das Bedingungslose Grundeinkommen wird ausgezahlt
- an die ganze regelkonform etablierte Bevölkerung als Betrag, der für ein würdiges Leben reicht
- an die Individuen und nicht an die Haushalte
- ohne andere Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen
- ohne Verpflichtung, eine Arbeit anzunehmen und ohne Rechtfertigung einer Erwerbsunfähigkeit
- ohne Verpflichtung zu irgendeiner Gegenleistung
Die Einführung des Grundeinkommens
- wird pragmatisch erfolgen, entweder durch eine allgemeine Massnahme, oder schrittweise als Zusatz der existierenden eidgenössischen Versicherungen, oder durch andere Reformen.