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Eidgenössische Volksinitiative für ein BGE Nr. 2

Pressekonferenz zum Start

Fünf Jahre nach der historischen Abstimmung in der Schweiz im Jahr 2016 über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens hat ein unabhängiges Komitee am 21. September 2021 eine zweite Volksinitiative gestartet. Ziel der Initiative mit dem Titel "Leben in Würde - Für ein finanzierbares bedingungsloses Grundeinkommen" ist es, allen in der Schweiz ansässigen Personen eine Existenzgrundlage zu garantieren und das grundlegende Menschenrecht auf ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben sowie die gleichberechtigte Teilhabe jeder Person an den Errungenschaften der Volkswirtschaft zu verwirklichen.

Die neue Initiative übernimmt im Wesentlichen den Gesetzestext der ersten Initiative, doch um den Fragen und Einwänden Rechnung zu tragen, die während der Kampagne zur Volksabstimmung 2016 aufgekommen waren, fügten die Initiatoren Bestimmungen hinzu, die den Erhalt und sogar den Ausbau der Sozialversicherungen vorsehen. Darüber hinaus definiert die Initiative viel detaillierter die möglichen Mechanismen zur Finanzierung des BGE, wobei sie vor allem auf den Finanz- und Technologiesektor abzielt. Zu diesem Zweck enthält die Initiative Übergangsbestimmungen, die den Bund und die Nationalbank auffordern, genaue Statistiken über die Einnahmen und Gewinne der Unternehmen sowie über den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erstellen.

Die Unterschriftensammlungkampagne für die Initiative hat bereits begonnen. Jeder, der sie unterschreiben und unterschreiben lassen möchte, kann das Formular von im Antwortkartenformat ausdrucken und kostenlos zurückschicken, indem er es in einen Briefkasten wirft. Wer sich aktiver für die Unterschriftensammlung einsetzen möchte kann das Formular im A4-Format ausdrucken oder bei uns die gewünschte Anzahl vorgedruckter Blätter bestellen. Achtung: Es muss unbedingt ein Bogen pro politische Gemeinde verwendet werden, jeder Unterzeichner muss die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und alle Felder in gut lesbaren, losen Buchstaben ausfüllen, ohne Anführungszeichen zu verwenden, wenn er an derselben Adresse wie der vorherige Unterzeichner wohnt.

Website der eidgenössischen Volksinitiative II

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